Energiesparhäuser
KfW-40-Haus - KfW-60-Haus - Passivhaus
Entwurfsbegleitende Gebäudeenergieplanung
Der Berücksichtigung energetischer Gesichtspunkte kommt mit steigenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung, aber auch dem Bestreben Ökonomie, Ökologie und gestalterische Aspekte in Einklang zu bringen, eine wachsende Bedeutung zu.
Die frühzeitige Einbeziehung einer Gebäudeenergieplanung gründet ihre Berechtigung in dem Umstand, das die Festlegungen energetischer Parameter schon in der Entwurfsphase erfolgen, jedoch dem wechselseitigen Informationsausteausch zwischen Entwurfsverfasser und Fachingenieur bedürfen.
Eine Sensibilisierung für Baukosten, Fördermöglichkeiten und vorhandene Energieeinsparpotentiale ist die Voraussetzung für ein optimiertes Gebäudeenergiekonzept, welches auch im Rahmen des Gesamtentwurfes längerfristig seinen Anforderungen gerecht wird. Dies trifft selbstverständlich in besonderem Maße auf die Einhaltung der Standards der Energiesparhäuser KfW 40/60 sowie der Passivhäuser zu. Insofern bieten wir eine entwurfsbegleitende Erstellung des EnEV-Nachweises an.
KfW-40-Energiesparhaus
- Ein KfW-40-Haus zeichnet sich zum einen durch den so genannten Jahresprimärenergiebedarf, also dem Gesamtenergieverbrauch eines Hauses aus. Dieser darf nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche betragen.
- Zum anderen sind die Anforderungen an die thermische Hülle des Gebäudes besonders hoch. Hier muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust den in der EnEV angegebenen Höchswert um mindestens 45 % unterschreiten.
KfW-60-Energiesparhaus
Ein KfW-60-Haus zeichnet sich durch die gleichen Kennziffern wie ein KfW-40-Haus aus, allerdings sind die Anforderungen weniger streng.
- Der Jahresprimärenergiebedarf darf hier nach der EnEV maximal 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche betragen,
- während der auf die wärmeübertragende Umfasssungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten muss.
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![]() | Haus Bernards in Bergheim-Pfeffendorf |
Passivhaus
Um von der KfW-Bank gefördert zu werden, sind folgende Energiekennwerte einzuhalten:
- ein Jahresprimärenergiebedarf nach der EnEV von nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche,
- sowie ein Jahresheizwärmebedarf von nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche
Passivhäuser weisen in der Regel möglichst kompakte Baukörper auf und sind soweit dies möglich ist, nach Süden ausgerichtet mit entsprechend großen Fenstern.
Die passive Nutzung der vorhandenen Wärme aus der Sonneneinstrahlung durch die fenster sowie die internen Gewinne durch Wärmeabgabe von Geräten und Bewohnern reicht in der Regel aus, das gebäude auch in der Heizperiode auf angenehmen Innentemperaturen zu halten.
Passivhäuser sind besonders Wind- und Luftdicht. Darüber hinaus zeichnet sich ein Passivhaus durch ein besonders behagliches Innenklima aus. Dies wird erreicht durch größere Dämmstärken der Gebäudehülle, durch in der Regel dreifachverglaste Fenster und den damit verbundenen annähernd gleichen Temperaturen der Raumluft und der den Raum umschließenden Bauteiloberflächen.
In einem Passivhaus sorgt eine Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnnung für einen kontinuierlichen Luftaustausch und die Erwärmung der Zuluft. Überschüssige Feuchtigkeit und Schadstoffbelastungen der Innenraumluft werden somit sicher abgeführt.
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt größtenteils aus regenerativen Energien.
Die Einhaltung der zuvor genannten Bedingungen ist für die Inanspruchnahme von KfW-Mitteln zwingend erforderlich. Weitere technische Anforderungen und Ausführungsdetails erläutern wir Ihnen gerne in Bezug auf Ihr individuelles Bauvorhaben.
Förderprogramme
Sie sind privater Bauherr und suchen dringend Informationen über Förderprogramme? Dann sind Sie hier richtig. Wir führen für Sie eine kostenlose Online-Recherche in einer Fördermitteldatenbank durch, mit umfangreichen Informationen zu aktuellen Förderprogrammen der Städte, Landkreise, Gemeinden, Energieversorger, Bundesländer und des Bundes. Wir ermitteln welche Förderung für Ihr Bauvorhaben in Frage kommt, ganz gleich ob Neubau, Sanierung oder Modernisierung.
Download_Erfassungsbogen_Förderprogramme
Ausschreibung - Leistungsverzeichnisse
Planungs- und Ausschreibungsleistungen, Leistungsverzeichnisse und Vergabe bieten wir Ihnen für 6 bis 8 % je Gewerk nach DIN 277. Teilleistungen werden nach Anforderung abgerechnet. Wir arbeiten zeitnah, zügig und zuverlässig für Sie. Gern unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.


